Konzeptionelle Hinweise

In der therapeutischen – sozialpädagogischen Jugendhilfeeinrichtung „Gutsschloss Blossin“ stehen 21 Plätze für Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 13 bis 21 Jahren zur Verfügung. Unsere Einrichtung bietet in Ein- oder Zweibettzimmern den jeweils notwendigen Raum für die eigene Privatsphäre, aber auch verschiedene Räumlichkeiten für Gruppen(inter)aktionen, wie z.B. das Foyer, der Speise-, Musik- oder der Gruppentherapieraum.

Unser Angebot richtet sich an Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund von Fehlentwicklungen psychische Störungsbilder ausbildeten und eine Problemhaftigkeit erreicht haben, dass eine therapeutische Behandlung nur im Rahmen einer ganzheitlichen Langzeittherapie sichergestellt werden kann. Durch eine vorübergehende Desintegration aus ihrem sozialen Umfeld und einer gleichzeitigen Rehabilitation auf psychischer, physischer, sozialer und schulischer Ebene soll in unserer therapeutisch - sozialpädagogischen Einrichtung eine perspektivisch langfristig angelegte Reintegration in das familiäre, schulische bzw. berufliche Lebensumfeld ermöglicht werden.

Der konzeptionelle Ansatz unserer Einrichtung richtet sich an die nachfolgend beschriebene Zielgruppe mit folgenden Problematiken:

  • Stoffgebundenen Abhängigkeiten (z.B. Cannabis, Alkohol, Designerdrogen) 

und / oder

  • Stoffungebundenen Abhängigkeiten (z.B. PC- und Internetsucht, Essstörungen) 

oder

  • schädlichem Substanzmissbrauch 

sowie

  • Doppeldiagnosen (Abhängigkeit und psychische Störungen / Erkrankungen)

welche

  • bereit sind, freiwillig eine Langzeittherapie zu beginnen, eine tragfähige Motivation entwickeln, sich den Regeln, Strukturen und Behandlungsansätzen auf partizipativer Grundlage zu stellen, sich aktiv in der therapeutischen Gemeinschaft beteiligen wollen,
  • über gute kognitive Fähigkeiten verfügen (Ausschlusskriterium ist eine Lernbehinderung), eine hohe Lernmotivation haben und beabsichtigen, den Mittleren Bildungsabschluss und/ oder das Abitur zu erwerben, und aufgrund ihrer kognitiven Voraussetzungen und der entsprechenden schulischen / beruflichen Zielsetzung in anderen Jugendhilfeeinrichtungen unterfordert, in Einrichtungen für Erwachsene jedoch überfordert sind.

Voraussetzung für die Aufnahme in unserer Jugendhilfeeinrichtung ist darüber hinaus die Notwendigkeit, dass

  • aus medizinischer Sicht eine ernsthafte Gefährdung der seelischen Entwicklung, der psychischen Stabilität und der sozialen Integration bescheinigt wurde,
  • eine weitere ambulante bzw. niedrigschwellige Hilfe ausgeschlossen wurde, da sie keinen Erfolg zeigte.

Hauptziel der therapeutischen und sozialpädagogischen Intervention ist die umfassende Befähigung und Ausprägung intrinsischer Motive für eine Zukunftsgestaltung ohne den Missbrauch von Substanzen und beeinträchtigendes süchtiges Verhalten und in Wahrnehmung der eigenen Verantwortung für wirtschaftliche, emotionale und soziale Ausrichtung des Denkens, Handels und Fühlens.

Bestandteile des Konzeptes sind ein strukturierter Tagesablauf mit Schule, Einzel- und Gruppentherapien (Psychotherapien, Musik- und Ergotherapie).

Folgende gesetzliche Grundlagen sind Bestandteil der therapeutischen und sozialpädagogischen Arbeit:

SGB VIII
§ 27 (2, 3) Voraussetzung einer erzieherischen Hilfe
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan
§ 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

SGB V
§ 40 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

SGB IX
§ 26 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

SGB XII
§ 54 Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Aufenthaltsdauer beträgt zwischen 18 – 24 Monaten.